Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
Fritschestr. 27/28
10585 Berlin
Zürich, den 27. August 2012 (gleichentags elektronisch eingereicht)
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit ihrer Berichterstattung über den Rabbiner und Beschneider (Mohel) David Goldberg verletzten die Deutsche Presse Agentur (DPA) sowie zahlreiche deutsche Presseorgane (siehe google: http://tinyurl.com/8gjeywf ) die journalistische Sorgfaltspflicht auf gröbste Art, Grundregeln für die Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde sowie die Pflicht für Richtigstellung.
Wie Sie meinem Blog-Beitrag entnehmen können( http://shraga-elam.blogspot.ch/2012/08/dpa-falschmeldung-macht-stimmung-gegen.html)
unterstellten die DPA sowie zahlreiche
Zeitungen dem Rabbiner, gegen welchen eine umstrittene und hochproblematische
Strafanzeige eingereicht wurde, er sei gegen jegliche Betäubung bei der Zirkumzision. Damit verunglimpfte die
Nachrichtenagentur und andere Medien nicht nur den Rabbiner, sondern auch das
Judentum (da fühle ich mich als Jude ebenfalls direkt betroffen):
«Ein Rabbiner im oberfränkischen Hof [David Goldberg] will trotz einer Strafanzeige gegen ihn auch weiterhin Jungen ohne Betäubung beschneiden».
Mit diesem unvollständigen Zitat wird also behauptet, Rabbiner Goldberg lehne eine Betäubung grundsätzlich ab. Damit wird dem Rabbiner bzw. dem Judentum eine Gräueltat vorgeworfen.
Es ist von einem
professionellen Journalisten aber zu verlangen (auch wenn dieser unter
Zeitdruck steht), dass er sich vor einem Interview mit der Materie vertraut
macht. Dazu gehört heute sicherlich auch eine Internet-Recherche!
In der Folge lehnte es die DPA ab, eine Richtigstellung zu veröffentlichen und sich zu entschuldigen (s. http://tinyurl.com/8ccyq68 und meine Reaktion darauf: http://tinyurl.com/9nc3lcp ).
Gerade in der zurzeit
angespannten Lage sind solche fahrlässigen bis vorsätzlichen Handlungen nicht
gerade dienlich.
Dabei ist es keine Entschuldigung für die DPA und andere Presse-Publikationen, dass der israelische Rabbiner Yona Metzger in seinem jüngsten Besuch in Deutschland behauptet, das Judentum verbiete die Betäubung bei der Knabenbeschneidung. Denn diese Ansicht ist innerjüdisch sehr umstritten und wurde auch durch Experten wie dem renommierten Prof. Avraham Steinberg (Autor des Encyclopedia of Jewish Medical Ethics http://tinyurl.com/8gfwndu) überzeugend widerlegt (ein Artikel auf Hebräisch ist vorhanden).
Es war zwar Rabbiner Metzgers
Pflicht, darauf hinzuweisen, dass seine Ansicht bezüglich der Betäubung auch
von sehr streng gläubigen Juden (Ultra-Orthodoxen) abgelehnt wird. Aber auch im
Sinne eines seriösen Journalismus wäre es die Aufgabe der DPA und der
sonstigen Presse gewesen, z.B. von Rabbiner Goldberg etwas über die bestehende
innerjüdische Diskussion und seine eigene Position erfahren zu wollen bzw.
seine Webseite aufmerksam zu lesen und diese Informationen selbstverständlich
auch wiederzugeben.
Wie unprofessionell die DPA und viele Presseorgane in diesem heiklen Zusammenhang agierten, demonstriert bezeichnenderweise allein schon die Tatsache, dass die Meldungen zum Thema erst noch oft von einem Foto begleitet werden, welches durch eine falsche Bildlegende beschrieben wird, wie dies der bekannte Journalist Ulrich Sahm entdeckte: Auf dem Bild war eindeutig ein jüdisches Gebetbuch zu erkennen, trotzdem wurde dieses als ‚hebräisches Altes Testament‘ bezeichnet (...).
Ziffer(n) des Kodex:
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Es grüsst Sie freundlich
Shraga Elam,
israelisch-schweizerischer Journalist und
Träger
des australischen Gold Walkley Award for Excellent Journalism 2004.
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S.a.:
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S.a.:
Zur scheinheiligen Ersatzdebatte über die Knaben-Beschneidun
Offener Brief an Prof. Gobet vom Kinderspital Zürich: Knabenbeschneidungs-Moratorium
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