Monday, October 20, 2008

Ehemaliger Präsident der jüdischen Anti Defamation-Kommission wegen übler Nachrede verurteilt

Letzte Woche gab das Bezirksgericht Zürich bekannt, dass es Roman Rosenstein, den ehemaligen Präsidenten der Anti Defamation-Kommission des B'nai B'rith wegen übler Nachrede verurteilt habe.

Rosenstein, der immer wieder Druck auf verschiedene Schweizer Medien auszuüben weiss, um angeblich eine sachliche Berichterstattung über den Nahost-Konflikt zu erzielen, nimmt es selber nicht so genau mit Fakten und scheut sich nicht vor Diffamierungen. Dieser Lobbyist operiert, wie im Rahmen meines Prozesses gegen ihn bewiesen wurde, mit völlig erfundenen Behauptungen, um politische Gegner schlecht darzustellen und sie damit zu ‚neutralisieren‘, sprich mundtot zu machen.

Im Rahmen einer Podiumsdiskussion zu Ehren der verstorbenen jüdischen Poetin Else Lasker-Schüler am 29.10.2006 in Zürich ergriff Rosenstein das Wort aus dem Publikum und liess eine Hasstirade gegen mich los, weil ich es gewagt hatte, eine legitime und notwendige Protestaktion im Vorfeld der Veranstaltung mit zu lancieren und beim Eingang mit anderen Personen Flugblätter zu verteilen. Unser Protest richtete sich gegen den Umstand, dass die Friedensaktivistin, Rechtsanwältin und Trägerin des alternativen Friedensnobelpreises, Felicia Langer, ausgeladen und durch den u.a. wegen pointiert antiislamischen und gegen Friedensaktivisten hetzenden deutschen Publizisten, Henryk M. Broder, ersetzt worden war, und dies an einer Veranstaltung zu Ehren der Dichterin, die schon in den 30er-Jahren des letzten Jahrhunderts für Versöhnung zwischen Arabern und Juden plädierte.

Mit der klaren Absicht, mich zu diskreditieren, erfand Rosenstein u.a, dass ich aus der israelischen Armee desertiert sei, um mich als unglaubwürdigen Feigling darzustellen (Als Frontsoldat nahm ich an drei Kriegen in Israel teil). Rosensteins Verleumdungen wurden nach kurzer Zeit auch dem Moderator, Thomas Buomberger, zu bunt; er unterbrach ihn und sagte, dass ich weder Gegenstand der Debatte, noch im Saal anwesend sei (ich verfolgte das Geschehen per Video-Übertragung aus einem Nebenraum). Nach der Veranstaltung fragte ich Rosenstein, woher er die Info über meine angebliche Desertion habe. «Dass hast Du selber geschrieben,» erwiderte er. Ein entsprechendes Zitat aber wurde im Prozessverlauf nicht eingereicht.

Bei den Vorverhandlungen zum Prozess wurde es noch bunter. So behauptete Rosenstein, mit dem ich seit mehr als zwanzig Jahren per Du bin, er habe u.a. gedacht, weil ich angeblich nicht nach Israel dürfe, müsse dies wegen meiner vermeintlichen Desertion sein. Seine Behauptung über das Einreiseverbot ist aber völlig falsch und frei erfunden, denn ich fahre problemlos regelmässig nach Israel. Dürfte ich tatsächlich nicht in mein Heimatland reisen, so könnte es auch andere Gründe dafür geben.

Um meinen Vorwurf zu entkräften, dass er nur mit der Absicht, mich zu diffamieren an der Lasker-Schüler-Veranstaltung gesprochen habe, behauptete Rosenstein, er habe mich thematisiert, um das Publikum über den Hintergrund unserer Protestaktion zu informieren.

Diese Behauptung überzeugte das Zürcher Gericht indes nicht, das folgendes feststellte:

«Schliesslich vermag das Argument, der Angeklagte hätte sich nur zu Wort gemeldet um dem eingangs durch das Flugblatt angeblich falsch erweckten Eindruck des Anklägers zu entgegnen und einen inhaltlichen Beitrag zu leisten, keinen objektiven Rechtfertigungsgrund zu liefern.»

Es waren schliesslich über 200 Personen, viele aus Israel, die unsere Protestschrift unterzeichneten (sie waren auf dem Flugblatt aufgelistet). Und nicht nur ich, sondern weitere Personen verteilten diese Flyer. Insofern ist es vielsagend, dass Rosenstein ausgerechnet die Beschreibung meiner Wenigkeit – und noch dazu mit völlig falschen Angaben – in den Vordergrund rückte, anstatt über die Protestaktion, mehr über Felicia Langer und über den Hintergrund ihrer Ausladung zu reden. Entsprechend schreibt das Gericht:

«Zudem ist nicht ersichtlich, welchen objektiven Diskussionsbeitrag er [Rosenstein –se] mit dieser falschen biographischen Tatsachenbehauptung [meine angebliche Desertion – se] am Schluss noch hätte leisten wollen.»

Das Gericht wollte der Argumentation Rosensteins nicht folgen, dass mit seiner falschen Behauptung über meine vermeintliche Desertion keine Ehrverletzung verursacht worden sei, weil ich selber nach der besagten Veranstaltung geschrieben habe, dass, angesichts der israelischen Politik, eine Desertion eine grosse Ehre gewesen wäre.

Im Urteil steht zu diesem Einwand:

«Diese Reaktion nach der fraglichen Veranstaltung hat mit der früheren Biographie des Anklägers nichts zu tun. Aus den eingereichten Artikeln (act. 2/15/3-5) geht viel-mehr klar hervor, dass der Ankläger seine Legitimation als Armeekritiker nicht zu¬letzt mit seinen Erfahrungen als mehrfacher Kriegsteilnehmer begründet. Dieser biographische Hintergrund wird durch die Abqualifizierung mit dem Begriff "Deserteur", welcher im übrigen Handlungsweisen bis hin zu einem Überlaufen zum Feind erfasst (vgl. Duden, Die neue deutsche Rechtschreibung, 22. Aufl., Band 1, S. 285), offenkundig pejorativ in unzulässiger Weise verfälscht.»

Trotz der Verurteilung wollte das Gericht Rosenstein nicht bestrafen, da er dadurch, dass er die Prozesskosten tragen muss und durch das Strafverfahren als solches genügend beindruckt wurde. Indem Rosenstein seinen Fehler zugab, erfüllt er – so das Gericht – die Bedingungen des Artikels 173 Ziffer 4 des Strafgesetzbuchs:

«Nimmt der Täter seine Äusserung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.»

Als mildernder Umstand betrachtet das Gericht das Folgende:
«Auch fiel die unbedachte Äusserung im Rahmen einer hitzigen Diskussion über ein höchst umstrittenes Thema.»

Es ist nicht nur so, dass ich während der Podiumsdiskussion nicht im Saal anwesend war und es entsprechend auch keine hitzige Diskussion mit mir geben konnte, sondern dass ja Rosenstein nach der Veranstaltung seine Aussage wiederholte, wie dies schon oben erwähnt wurde. Abgesehen davon, ist es nicht nur so, dass er sich nicht für seine Diffamierung entschuldigte, sondern versuchte, mich vor dem Gericht mit anderen haarsträubenden Schauermärchen weiter zu verleumden. Mit Unwahrheiten also, die auch keine Relevanz für meinen Militärdienst oder vermeintliche Desertion haben. So erzählte er von angeblichen Gewaltdrohungen meinerseits im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung. Er machte Andeutungen über angeblich belastendes Material gegen mich im Besitz eines israelischen Privatdetektivs, welcher früher für einen israelischen Geheimdienst tätig gewesen sei. Auch wollte Rosenstein seinen Freund Henryk Broder als Zeuge einladen, obwohl mich dieser lediglich zu verleumden und nichts über meinen Militärdienst zu berichten weiss.

Voller Stolz erwähnte Rosenstein in Anwesenheit meines Anwalts Bernard Rambert und mir wie er bei TeleZüri in der Absicht interveniert habe, dass diese TV-Station mich nicht mehr als Interviewpartner einladen solle. Es ist entsprechend anzunehmen, dass Rosenstein in seiner Position als Präsident der Anti Defamation-Kommission des B'nai B'rith Zürich in den Jahren 1998 bis 2005 auch bei anderen Redaktionen Druck ausübte, dass Texte von mir nicht veröffentlicht werden.

Es ist also nicht korrekt, dass das Gericht auf eine Bestrafung Rosensteins total verzichtet. Der milde Umgang mit übler Nachrede in der Schweiz – im internationalen Vergleich – ist wirklich erstaunlich. Vor allem, wenn der Täter so offensichtlich schlampig mit Fakten umgeht und sein Opfer auch berufliche Konsequenzen durch solche Diffamierungen zu tragen hat.

Wenn man über antidemokratische Machenschaften einer pro-Israel-Lobby spricht, so kommt oft prompt der Vorwurf, dies sei eine antijüdische Behauptung. Rosensteins Aktivität gegen mich kann, ohne wenn und aber, als Beweis für solche Machenschaften gelten. Mit erfundenen Fakten, Vermutungen usw. wird fröhlich diffamiert, um unliebsame Kritik zu unterdrücken.

Sunday, October 5, 2008

Henryk Broder dichtet mir eine Freundschaft mit David Irving an.

Am 15.4.2000 schrieb ich eine Email an David Irving, in der Absicht ihn zu überzeugen, seine Holocaust-Leugnerei aufzugeben. Die Mail war sehr komprimiert, da sie nicht für die Öffentlichkeit gedacht war. Dies führte zu absichtlichen und unabsichtlichen Missverständnissen, nachdem Irving das Schreiben - ohne meine Erlaubnis - auf seiner Webseite veröffentlicht hatte. Uninformierte LeserInnen könnten sich daran stossen, dass ich schreibe, Irving sei ein brillanter Forscher gewesen, bis er die industrielle NS-Judenvernichtung zu leugnen begann. Mit dieser Aussage zitierte ich jedoch anerkannte Historiker aus der New York Times 1999 .

Viele wissen auch nicht, dass bis heute kein schriftlicher Befehl Hitlers für die industrielle Judenvernichtung und auch keine klaren Beweise gefunden wurden, dass Hitler von der Vergasung der Juden wusste. Selbst Adolf Eichmann sagte in Israel aus, dass er einen solchen Befehl nicht gesehen habe. Alle gängigen Argumentationen, die für einen solchen »Führerbefehl« sprechen, können höchstens als Indizienbeweise gelten.

Anders als Irving will ich jedoch damit weder Hitler reinwaschen noch die Judenvernichtung in Frage stellen. Ich versuchte, Irving eine Erklärung für das Paradox anzubieten, dass ausgerechnet zum für das NS-Regime wichtigsten Thema - zur Judenvernichtung - bislang kein überzeugender schriftlichen Beweis für einen »Führerbefehl« gefunden wurde. Hitlers scharfe öffentliche antijüdische Hetze schuf das Klima, welches, meiner Meinung nach, die in der Mail an Irving formulierte Verschwörung Himmlers ermöglichte (weitere Infos in der Serie von Schweizer Radio DRS 1998. Eine neuere Zusammenfassung in Inamo 2008).

Eine ausführlichere Version meiner Argumentation wurde ebenfalls am 15.4.2000 in der Berner Zeitung publiziert; dort wurden auch Begriffe wie Holocaust-Religion, also der Missbrauch des NS-Judeozids für politische Zwecke, erläutert.

Der renommierte Shoa-Experte Professor Randolph L. Braham, der nota bene mit vielen meiner Analysen nicht einverstanden ist, erkennt, wie auch andere Experten, keine Holocaust-Leugnung in meiner Arbeit. Auf meine Bitte hin hielt er dies auch schriftlich fest.
Es braucht schon eine grosse Portion Bosheit, gekoppelt mit Sach- und Sprachunkenntnis, aus meiner Mail an Irving eine Unterstützung für die Holocaust-Leugnung abzuleiten, wie dies der Journalist Henryk M. Broder tut. Mir eine Freundschaft mit Irving aus einer einzigen Email anzudichten, in welcher meine Ablehnung der Leugnung zu lesen ist, ist boshaft und diffamierend. Broders Verzerrung erreichte ihren Höhepunkt, als er einen etwas komplizierten englischen Nebensatz in die gegenteilige Aussage übersetzte.
»…still all the “proofs” against the gas chambers in Auschwitz are not convincing at all.«

Was auf Deutsch korrekt heisst: »…dennoch sind alle “Beweise“ gegen die Gaskammern in Auschwitz absolut nicht überzeugend.« fasste Broder so zusammen: »Die Beweise für die Gaskammern in Auschwitz sind “nicht überzeugend”«
Damit nicht genug. Die Farce ging weiter, als Broders Anwalt an den Zürcher Richter schrieb, der meine Ehrverletzungsklage behandelt, und im Namen seines Mandanten dementierte, dass die besagte falsche Übersetzung je in seinem Text gestanden habe.

Tatsächlich steht im Archiv von achgut.com der Beitrag heute ohne den peinlichen falsch übersetzten Nebensatz. Nur gibt es mehrere Beweise, dass dieser in der ursprünglichen Version zu lesen war und der preisgekrönte Journalist nachträglich versuchte – wahrscheinlich, nachdem er meine Klageschrift bekommen hatte –, stümperhaft seine Blösse zu verdecken. Er wusste nicht, dass Vieles, was im Internet geschieht, Spuren hinterlässt, das auch normal Sterbliche finden können.

Geht man nämlich auf das Internet Archiv Wayback Machine und sucht nach der Adresse einer Webseite, erscheinen sämtliche veränderte Versionen eines im Internet publizierten Beitrages. Dieses Internet-Archiv aus den USA durchkämmt in unregelmässigen Abständen das gesamte Internet und registriert fast alle Beiträge. Und so sind Veränderungen von Texten jeweils auch dokumentierbar.
Auf http://web.archive.org/web/*/http://www.achgut.com/dadgdx/index.php/dadgd/article/e/ , erscheint eine Übersicht sämtlicher archivierter Versionen von Broders Beitrag vom 26.12.2006. Klickt man auf die acht Seiten aus dem Jahre 2007, so zeigt sich, dass auf jeden Fall in den ersten Monaten dieses Jahres die vom Ankläger geltend gemachte Version vorhanden war (die ersten zwei Einträge sind jetzt, am 5.10.2008, gesperrt). Die Version vom 25. Oktober war Anfang September noch gesperrt (offensichtlich durch den Betreiber von www.achgut.com) und weist jetzt, am 5.10.2008, eine Korrektur des besagten Satzes auf. Es kann deshalb angenommen werden, dass der Angeklagte nach Erhalt der Anklageschrift die inkriminierende falsche Übersetzung gelöscht hatte.

Broders Arroganz und Verachtung gegenüber der Wahrheit kennt keine Grenzen; er hielt die Schweizer Justiz offensichtlich für dumm und dachte wohl, dass das Zürcher Gericht aus lauter Angst vor einem einflussreichen und bekannten jüdischen Journalisten solch plumpe Tricks nicht durchschauen würde.

5. Oktober 2008