Deutscher Presserat
Fritschestr. 27/28
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10585 Berlin
Zürich, den 27. August 2012 (gleichentags elektronisch eingereicht)
Sehr geehrte Damen und Herren
Mit ihrer Berichterstattung über den Rabbiner und Beschneider (Mohel) David Goldberg verletzten die Deutsche Presse Agentur (DPA) sowie zahlreiche deutsche Presseorgane (siehe google: http://tinyurl.com/8gjeywf ) die journalistische Sorgfaltspflicht auf gröbste Art, Grundregeln für die Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde sowie die Pflicht für Richtigstellung.