Sehr geehrte Frau
Gobet
Es ist völlig unverständlich, warum es überhaupt nötig sein soll, die Rechtslage der Knabenbeschneidung in der Schweiz noch zu klären, wie Sie dies im Namen des Kinderspitals Zürich propagieren. Denn gerade letztes Jahr beschloss das Parlament nach langen Überlegungen und Prüfungen, und mit nur einer Gegenstimme, dass die Beschneidung von Knaben deren Sexualität nicht beeinträchtige und keine Verstümmelung im Sinne körperlicher Verletzung darstelle. Das damals verabschiedete Gesetz nur gegen Mädchenbeschneidung trat just am 1. Juli d.J. in Kraft. Entsprechend ist demnach keine zusätzliche juristische Abklärung notwendig!
Es ist völlig unverständlich, warum es überhaupt nötig sein soll, die Rechtslage der Knabenbeschneidung in der Schweiz noch zu klären, wie Sie dies im Namen des Kinderspitals Zürich propagieren. Denn gerade letztes Jahr beschloss das Parlament nach langen Überlegungen und Prüfungen, und mit nur einer Gegenstimme, dass die Beschneidung von Knaben deren Sexualität nicht beeinträchtige und keine Verstümmelung im Sinne körperlicher Verletzung darstelle. Das damals verabschiedete Gesetz nur gegen Mädchenbeschneidung trat just am 1. Juli d.J. in Kraft. Entsprechend ist demnach keine zusätzliche juristische Abklärung notwendig!