Thursday, March 19, 2009

Broders leichtsinniger Umgang mit der Wahrheit


Der erfolgreiche deutsche Behauptungsjournalist Henryk M. Broder argumentiert oft unfundiert, was seine Popularität aber nicht mindert, ganz im Gegenteil. Wie der Anthropologe Edmund Leach scheinen Broder und seine Fans von Fakten gelangweilt zu sein.

Konfrontiert mit seinem Fehler hat der (Zu-)Schnell-Leser Broder nicht einmal die Grösse, seine Entgleisung zuzugeben und sich entsprechend zu entschuldigen. Nur knapp, wegen eines kleinen technischen Fehlers meiner Anwaltskanzlei, entging der Polemiker einer Verurteilung, weil er mir fälschlicherweise Holocaustleugnung unterstellte.

Weder der Richter, noch Broders Verteidiger bemerkten den inhaltlich bedeutungslosen Lapsus des Anwaltsbüros. Mein Rechtsvertreter empfahl mir trotzdem, vorbeugend auf einen Vergleich einzugehen.

Im Vergleich steht u.a. Folgendes:

  1. Henryk M. Broder hat auf der Internet-Seite www.achgut.de am 26.12.2006 behauptet, Shraga Elam habe im Jahre 2000 in einem E-Mail an den bekannten Holocaust-Leugner David Irving geschrieben «…die Beweise für die Gaskammern in Auschwitz sind "nicht überzeugend"».
  2. Im erwähnten Email schrieb Shraga Elam aber auf Englisch: «…. all the "proofs" against the gas chambers in Auschwitz are not convincing at all», was auf Deutsch wörtlich übersetzt heisst: «…alle "Beweise" gegen die Gaskammern in Auschwitz sind nicht überzeugend».
  3. Broder hält die Aussage Elams wegen der doppelten Negation für missverständlich und hat sie im gegenteiligen Sinn verstanden. Er nimmt zur Kenntnis, dass Elam Irving mitteilen wollte, er halte die "Beweise" für das Nichtbestehen der Gaskammern für nicht überzeugend und er infolge eines sprachlichen Missverständnisses die Äusserung von Elam so interpretiert hat, dass damit Elam als Holocaustleugner erscheint. Er zieht deswegen seine Äusserung zurück.

  4. Diese Richtigstellung wird auf den Internetseiten Broders und dem Internetblog von Elam publiziert.

  5. Dieser Vergleich ist im übrigen unpräjudizierlich für die Standpunkte der Partein in dem noch zwischen ihnen hängigen Verfahren.

  6. Gestützt auf diesen Vergleich zieht Shraga Elam seinen Strafantrag zurück.

  7. Die Parteien übernehmen die Gerichtskosten je zur Hälfte und verzichten gegenseitig auf eine Prozessentschädigung.
Zürich, den 12. Dezember 2008
(Der vollständige Vergleich auf Scribd)


In einem anderen noch hängigen Prozess fügte Broder hinzu, dass meine Formulierung, «…the "proofs" against...», nicht korrekt und unklar sei. Zwei englische Übersetzer (mit Muttersprache Englisch) fanden meine Aussage hingegen absolut klar und den Ausdruck "proofs aganist" üblich, was auch bei einer Google-Recherche bestätigt wurde. Beide sagten, unabhängig von einander, dass sie «none of the "proofs" against…» schreiben würden, d.h., dass das Wort "all" in diesem Kontext nicht korrekt, aber durchaus verständlich sei.

Soweit zur englischen Sprache. Weiter zu meinem Prozess gegen Broder können Sie hier lesen:

http://shraga-elam.blogspot.com/2008/10/henryk-broder-dichtet-mir-eine.html

Die Verurteilung Broders in dieser Sache war praktisch sicher. Denn es ist mir eindeutig gelungen, seine Übersetzung als falsch und verleumderisch zu beweisen. Darüber hinaus ärgerte der deutsche Publizist den Zürcher Richter nach der ersten Verhandlung mit seiner plötzlichen haltlosen und unwahren Beteuerung, dass sein inkriminierender und falsch übersetzter Nebensatz («…die Beweise für die Gaskammern in Auschwitz sind "nicht überzeugend"») gar nicht in seinem Text gestanden habe.

Trotz des Eingangs erwähnten kleinen verfahrenstechnischen Versehens konnte Broders peinlicher und leichtsinniger Umgang mit der Wahrheit also klar belegt werden.



Tuesday, March 17, 2009

«Amnestie für potenzielle Hinterzieher»

Sonntag (MittellandZeitung) 15.3.2009

(Volle Version unten)

Ivo Hoppler* über die Hilfe der Schweiz bei Steuerhinterziehung durch Ausländer

Herr Hoppler, wie beurteilen Sie den Entscheid, Rechts- und Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren, aber keine «Fishing Expedition» zu` unterstützen?

Ivo Hoppler: Das ist eine vernünftige Lösung. Wichtig scheint mir, dass es zu keinem automatischen Datenabgleich kommt. Es gilt aber auch, Ubergangslösungen anzustreben, zum Beispiel eine Amnestie für potenzielle Steuerhinterzieher mit Schweizer Konten in ihren jeweiligen Ländern zu erreichen.

Was passiert denn nun, wenn die deutschen Behörden bei Herrn Hansen in Hamburg bei einer Hausdurchsuchung einen Kontoauszug einer Schweizer Bank finden?

Dann muss die Bank Auskunft über das genannte Konto geben, vielleicht sogar über alle Konten des Herrn Hansen.

In der Schweiz lagern Milliarden nicht ie- versteuerter Gelder aus der EU. Zudem Er wollen die Amerikaner die Herausgabe 7a- von 52 000 Kundendaten. Was sollen n- die Betroffenen tun?

Als Amerikaner würde ich mir einen Steueranwalt nehmen und die Frage einer Selbstanzeige prüfen. Dies vor dem Hintergrund, dass die Schweiz unter Druck bereits 300 Daten herausgegeben hat. Als EU Bürger würde ich derer zeit abwarten, wie die Verhandlungen. m über die Doppelbesteuerungsabkommen laufen, und auch darauf hoffen, dass die Schweiz mit einigen Ländern eine Steueramnestie aushandeln kann. Auch hier ist je nach konkretem Fall eine Selbstanzeige zu prüfen.

Wie hätte das Amtshilfeverfahren in Sachen UBS besser laufen können?

Ich kann mir vorstellen, dass es bei solchen Fällen eine Art Fallmanager geben muss, um den Prozess zu beschleunigen. Es brauchte ein Projektmanagement mit klarer Zeitrahmensetzung.

Um wie viel hätte sich das Verfahren denn beschleunigen lassen?

Erfahrungsgemäss lassen sich mittels idealer Koordination der Abläufe die Verfahren um 30 bis 50 Prozent kürzen. Ich bin der Ansicht, dass sich auch die grossen Wirtschaftsfälle wie zum Beispiel Swissair oder Erb beschleunigen liessen. Hier sollte es möglich sein, mittels Projektmanagement und unter Einbezug der Privatwirtschaft (Anwaltskanzleien usw.) in etwa drei Jahren abzuschliessen. Eine möglichst zeitnahe, an die Ereignisse folgende Untersuchung und Klärung der ermittelten Sachverhalte vor Gericht ist für eine intakte Rechtshygiene eines Landes äusserst wichtig.

INTERVIEW: SHRAGA ELAM/ARTHUR RUTISHAUSER

* Ivo Hoppler war bis 2007 Zürcher Staatsanwalt, spezialisiert auf grosse und komplexe Geldwäscherei- und Rechtshilfeverfahren. Seit 2008 ist er Leiter der Forensic & Dispute Services der Deloitte AG und Lehrbeauftragter an der Uni St. Gallen.


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Volle Version:


"Um den ausländischen Druck auf die Schweiz zu reduzieren, müssen die Amts- und Rechtshilfeverfahren beschleunigt werden", fordert der erfahrene Jurist Ivo Hoppler*.


Herr Hoppler, wie beurteilen Sie den Entscheid, Rechts- und Amtshilfe auch bei Steuerhinterziehung zu gewähren, aber keine «Fishing Expedition» zu` unterstützen?


Ivo Hoppler: Das ist eine vernünftige Lösung. Wichtig scheint mir, dass es zu keinem automatischen Datenabgleich kommt. Es gilt aber auch, Ubergangslösungen anzustreben, zum Beispiel eine Amnestie für potenzielle Steuerhinterzieher mit Schweizer Konten in ihren jeweiligen Ländern zu erreichen.

Was passiert denn nun, wenn die deutschen Behörden bei Herrn Hansen in Hamburg bei einer Hausdurchsuchung einen Kontoauszug einer Schweizer Bank finden?

Dann muss die Bank Auskunft über das genannte Konto geben, vielleicht sogar über alle Konten des Herrn Hansen.

Vor einiger Zeit beschrieb Der Spiegel, wie der Filmproduzent Atze Brauner ein grosses Darlehen von einer Schweizer Bank bekommen habe obwohl er als Garantie praktisch wertlose Immobilien anbot. Für Kenner war klar, dass er eigentlich kein Darlehen erhielt, sondern so sein Schwarzgeld aus der Schweiz zurückholte. Dieser Geldwäsche-Mechanismus ist bekannt. Würde die Schweiz in einem solchen Fall Auskunft über ein allfälliges Konto erteilen?


Nach der neuen Regelung ganz klar ja. Da der Fall nach einem Steuerbetrug mit Beihilfe der Bank aussieht, wäre es denkbar, dass vielleicht auch früher Hilfe geleistet worden wäre. Ein Medienbericht kann demnach als ausreichender Hinweis gelten, damit ausländische Steuerbehörden zu ermitteln beginnen. Aus Sicht der Schweizer Behörden dürften aber neben dem Presseartikel noch weitere Hinweise nötig sein, die auf ein Steuerdelikt schliessen lassen um einen konkreten Anfangsverdacht wirklich zu begründen.

In der Schweiz lagern Milliarden nicht versteuerter Gelder aus der EU. Zudem wollen die Amerikaner die Herausgabe von 52000 Kundendaten. Was sollen die Betroffenen tun?


Als Amerikaner würde ich mir einen Steueranwalt nehmen und die Frage einer Selbstanzeige prüfen. Dies vor dem Hintergrund dass die Schweiz unter Druck bereits 300 Daten herausgegeben hat. Als EU Bürger würde ich derzeit abwarten wie die Verhandlungen der Doppelbesteuerungsabkommen laufen und auch darauf hoffen, dass evt.die Schweiz mit einigen Ländern als Flankierende Massnahme eine Steueramnestie aushandeln kann.Auch hier ist je nach konkretem Fall eine Selbstanzeige zu prüfen

Wie hätte das Amtshilfeverfahren in Sachen UBS besser laufen können?

Ich könnte mir vorstellen, dass bei solch wichtigen Fällen es eine Art Fallmanager geben muss, um den Prozess zu beschleunigen. Es bräuchte ein Projektmanagement mit klarer Zeitrahmensetzung.

Funktioniert das besser in der Privatwirtschaft?


Generell glaube ich ja.Um einen Fall zu bearbeiten, kann ich sofort ein Team bilden. Es ist auch einfacher, Prioritäten zu setzen. Die Untersuchungen werden nicht einfach liegen gelassen, weil dies andere Tagesgeschäfte fordern. Das würde kein Kunde tolerieren. Mir ist erzählt worden, dass das im Fall der UBS-Amtshilfe passierte und das Zusammenspiel zwischen den jeweiligen Behörden und Institutionen noch entwicklungsfähiger wäre. . Wenn man vom Anfang an einen klaren Ansprechpartner gehabt und den Amerikanern einen Zeitrahmen vermittelt hätte, dann wäre es meiner Meinung nach anders gelaufen. Letztendlich hatten wir in diesem Fall aber ein Spannungsfeld zwischen

Um wie viel hätte sich das Verfahren dank einem Projekmanager beschleunigen lassen?


Erfahrungsgemäss lassen sich mittels idealer Koordination der Abläufe die Verfahren um 30 bis 50 Prozent kürzen. Ich bin der Ansicht, dass sich auch die grossen Wirtschaftsfälle wie z.B. Swissair oder Erb etc, beschleunigen liessen.Hier sollte es möglich sein, mittels Projektmanagment und unter Einbezug der Privatwirtschaft (Anwaltskanzleien etc.) in etwa drei Jahren abzuschliessen. Eine möglichst zeitnahe an die Ereignisse folgende Untersuchung und Klärung der ermittelten Sachverhalte vor Gericht ist für eine intakte Rechtshygiene eines Landes äusserst wichtig. .

Niemand im In- und Ausland versteht die lange Dauer von Schweizer Verfahren mit Auslandsbezug wie z. Bsp. bei der Rechtshilfe etc.Warum passiert nichts?


Es fehlt nicht an Motivation, Integrität und Ausbildung der Mitarbeiter, aber die Strukturen in welche Potentiale eingebettet sind, sind meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäss.Bei kleinen Fällen funktioniert das System, nicht so bei grösseren. Denken Sie an den Fall Swissair mit 3000 Ordnern. Sie können vereinfacht ausgedrückt nicht einfach durch drei teilen und sagen: "dies ist ein Teamwork". Es fehltevon Beginn an an Erfahrung mit neuen Methoden des Projektmanagements und der Führung. Dies musste zuerst erarbeitet werden und stand nicht von Anfang an zu Verfügung. Meiner Meinung nach hätte eine Taskforce unter Einbezug auch auswärtiger Experten hier abhilfe geschaffen..
Schauen Sie, spezialisierte Unternehmen im Verbund mit Anwaltskanzleien arbeiten viel grössere Fälle (Siemens etc.) in kürzerer Zeit ab. Mein Anliegen wäre hier durch Einsatz von Kooperation, Arbeitsmethodik und Technik die Dauer einer Untersuchung zu reduzieren. , denn das Vertrauen in den Staat ist ein verderbliches Gut. Die Gesellschaft hat einen Anspruch auf zeitnahe Klärung der Vorgänge sowie die einzelnen Betroffenen auf eine schnelles und korrektes Verfahren um Ihnen und den Angehörigen eine über mehrere Jahre dauerne Untersuchungsagonie zu ersparen.

Interview: Shraga Elam/Arthur Rutishauser


* Ivo Hoppler war bis 2007 Zürcher Staatsanwalt, spezialisiert auf grosse und komplexe Geldwäscherei- und Rechtshilfeverfahren. Seit 2008 ist er Leiter der "Forensic & Dispute Services" der Deloitte AG. Er ist auch Lehrbeauftragter für "Wirtschaftskriminalistik" sowie "Corporate Governance and Managerial Finance" an der Universität St. Gallen (HSG).





Monday, March 9, 2009

U.S. Army document describes Israel as 'a nuclear power'

It is obvious that generations of US administrations have known about the Israeli nuclear power, but they have not been not interested in exposing it publicly.
This a good solution for retaining the NPT and still allow Israel to have nukes.
E.g. not a single mainstream US paper was interested in the following story: How Israel's nuclear secret just slipped out - http://tinyurl.com/684co4

The US statement from 2008 is surprising, although it is rather hidden in a lengthy text and it is interesting that Amir Oren from Ha'aretz is exposing it in his article:

“In a rare breach of official American adherence to Israel's policy of nuclear ambiguity, the U.S. military is terming Israel "a nuclear power" on a par with Russia, China, India, Pakistan and North Korea, all of which have declared their nuclear weapon status, and ahead of "nuclear threshold powers" Japan, South Korea and Taiwan, and the "emerging" Iran.“
Ha’aretz, 8.3.2008 http://www.haaretz.com/hasen/spages/1069303.html

In the original US document in the chapter: The Proliferation of Weapons of

Mass Destruction (page 37) one can read:


"In effect, there is a growing arc of nuclear powers running from Israel in the west through an emerging Iran to Pakistan, India, and on to China, North Korea, and Russia in the east." "Joint Operating Environment", November 2008 http://www.jfcom.mil/newslink/storyarchive/2008/JOE2008.pdf

Obviously Oren expresses the opinion of the Israeli faction in the Israeli military establishment, to which also Avner Cohen belongs, that opposes the ambiguity nuclear policy, while supporting the stance that Israel but no other country in the ME should possess the nukes.

Sunday, March 8, 2009

Israel-Korrespondent des Schweizer TV gegen ultraorthodoxe Juden

Man braucht kein professioneller "Antisemiten-Jäger" zu sein, um beiliegenden Blog-Text des Israel-Korrespondenten des Schweizer Fernsehens SF DRS, André Marty, bedenklich zu finden:

http://www.andremarty.com/index.php?/archives/229-Black-Power-IIIV-Gesegnet,-wer-beim-Fallen-Geld-vermehre.html.

Auf meine Kritik ging Marty inhaltlich nicht ein. In seiner Antwort auf meine Mail (siehe unten) erhielt ich lediglich den Hinweis, ich könne diese auf seinem Blog veröffentlichen.

Sein Beitrag ist ganz klar rassistisch angehaucht. Es ist immer traurig, wenn berechtigte und notwendige Kritik an Israel bzw. an dort herrschenden Zuständen von solchen Tönen begleitet, oder, wie in diesem Fall, durch solche ersetzt wird.

Wohl ist Vieles an der politischen und gesellschaftlichen Rolle von Ultraorthodoxen zu kritisieren. Nur eignet sich der von Marty beschriebene Fall dafür überhaupt nicht.

Journalisten sind gut beraten, sich zu fragen, inwiefern die eigenen Vorurteile - oder jene ihrer Informanten - die Berichterstattung prägen.

Shraga Elam

Zürich/Schweiz

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3. März 2009

Lieber Kollege Marty

Ihr Ton und der Inhalt Ihres Beitrags zum Fall des Rabbiner-Ehepaars Gamliel und der Fluggesellschaft Israir gefallen mir gar nicht (http://tinyurl.com/agh34x)

Offensichtlich sei den beiden Glatt-Koscher-Essen versprochen worden, was die Fluggesellschaft nicht erfüllte, und zudem hätten sich die Angestellten im Flieger wie auch auf dem Boden den ultraorthodoxen Klägern gegenüber auch noch frech und unanständig benommen.

Sie, lieber Kollege, „vergassen“ auch die vollständige Argumentation der Gamliels zu erwähnen, nämlich dass die Rabbinerin, da sie ja nichts während des langen Fluges zu sich genommen hatte (gemäss Urteil weder Nahrungsmittel, noch Getränke), beim Verlassen des Jets einen Schwächeanfall erlitten habe und deshalb hingefallen sei.

Der Richter folgte diese Argumentation übrigens nicht und meinte, dass er nicht davon überzeugt sei, dass der Sturz mit dem aufgezwungenen Fasten zu tun habe. Hingegen ereignete sich das Malheur in einem Bereich, für welchen die Fluggesellschaft verantwortlich sei.

Die Fluggesellschaft vertrat den Standpunkt, dass es nicht um eine Verpflichtung gegangen sei, Glatt-Koscher-Gerichte zu liefern, sondern lediglich um eine Bitte seitens der Fluggäste, und deshalb müsse sie auch kompensiert werden.

Ein Zeuge sagte dazu, dass die Flight Attendant im Besitz einer Liste anderer Fluggäste gewesen wäre, die Glatt-Koscher bestellt hatten. Das Rabbiner-Ehepaar sei aber nicht darauf aufgeführt gewesen.

Für den Richter war diese Aussage entscheidend. Sie bewies, dass die Fluggesellschaft auch diese speziellen Bestellungen entgegengenommen hatte und dass die Fluggäste davon ausgehen konnten, dass sie entsprechend bedient werden. Der Richter ist der Meinung, dass für streng religiöse Menschen, wie die Kläger, normal Koscher nicht gut genug sei und dass sie auch den Anspruch geltend machen können, was Sie in Ihrem Beitrag seltsamerweise negieren.

Stellen Sie sich vor, dass ein Veganer mit der Swiss fliegt und das Versprechen bekommt, er würde entsprechende Speisen erhalten. Auf dem Flug gäbe es dann aber lediglich normal Vegetarisches zu essen. Würden Sie dann die Swiss in Schutz nehmen und den reklamierenden Fluggast als lächerlich und geldgierig darstellen, wenn er um eine Entschädigung kämpft?

Ich bin weder ultraorthodox, noch orthodox. Ich bin gegen Heuchelei, inklusive religiöse. Ich bin aber für Religionsfreiheit und deshalb der Meinung, dass die Essgewohnheiten auch dieser zwei ultraorthodoxen Personen besonders von einer israelischen Fluggesellschaft zu respektieren sind, vor allem, wenn diesbezüglich eine Verpflichtung ausgesprochen wurde.

Der Richter folgte übrigens nicht allen Argumenten der Kläger. Diese behaupteten, dass die Flight Attendant sie während des Fluges nicht mit Wasser bedienen wollte und gesagt habe, sie sollten sich im hinteren Teil des Flugzeuges selber bedienen. Da der Ehemann jedoch gehbehindert ist, sei ihm dies unmöglich gewesen. Der Richter fand aber, dass doch die Ehefrau hätte Wasser holen können.

Ich habe auf einem langen Flug vom Personal noch nie solch freche Antworten bekommen. Die Gäste erhielten jeweils lediglich den freundlichen Hinweis, dass man sich auch hinten in der Maschine selber bedienen gehen könne (nicht müsse).

Ich verstehe ausserdem nicht ganz, was dieser Fall mit dem kriminellen Fahrer des Satmar-Rabbiners zu tun hat.

Sie wollten doch damit nicht etwa behaupten, dass ultraorthodoxe Juden kriminell und geldgierig sind?

Freundliche Grüsse

Shraga Elam

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