Sunday, March 8, 2009

Israel-Korrespondent des Schweizer TV gegen ultraorthodoxe Juden

Man braucht kein professioneller "Antisemiten-Jäger" zu sein, um beiliegenden Blog-Text des Israel-Korrespondenten des Schweizer Fernsehens SF DRS, André Marty, bedenklich zu finden:

http://www.andremarty.com/index.php?/archives/229-Black-Power-IIIV-Gesegnet,-wer-beim-Fallen-Geld-vermehre.html.

Auf meine Kritik ging Marty inhaltlich nicht ein. In seiner Antwort auf meine Mail (siehe unten) erhielt ich lediglich den Hinweis, ich könne diese auf seinem Blog veröffentlichen.

Sein Beitrag ist ganz klar rassistisch angehaucht. Es ist immer traurig, wenn berechtigte und notwendige Kritik an Israel bzw. an dort herrschenden Zuständen von solchen Tönen begleitet, oder, wie in diesem Fall, durch solche ersetzt wird.

Wohl ist Vieles an der politischen und gesellschaftlichen Rolle von Ultraorthodoxen zu kritisieren. Nur eignet sich der von Marty beschriebene Fall dafür überhaupt nicht.

Journalisten sind gut beraten, sich zu fragen, inwiefern die eigenen Vorurteile - oder jene ihrer Informanten - die Berichterstattung prägen.

Shraga Elam

Zürich/Schweiz

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3. März 2009

Lieber Kollege Marty

Ihr Ton und der Inhalt Ihres Beitrags zum Fall des Rabbiner-Ehepaars Gamliel und der Fluggesellschaft Israir gefallen mir gar nicht (http://tinyurl.com/agh34x)

Offensichtlich sei den beiden Glatt-Koscher-Essen versprochen worden, was die Fluggesellschaft nicht erfüllte, und zudem hätten sich die Angestellten im Flieger wie auch auf dem Boden den ultraorthodoxen Klägern gegenüber auch noch frech und unanständig benommen.

Sie, lieber Kollege, „vergassen“ auch die vollständige Argumentation der Gamliels zu erwähnen, nämlich dass die Rabbinerin, da sie ja nichts während des langen Fluges zu sich genommen hatte (gemäss Urteil weder Nahrungsmittel, noch Getränke), beim Verlassen des Jets einen Schwächeanfall erlitten habe und deshalb hingefallen sei.

Der Richter folgte diese Argumentation übrigens nicht und meinte, dass er nicht davon überzeugt sei, dass der Sturz mit dem aufgezwungenen Fasten zu tun habe. Hingegen ereignete sich das Malheur in einem Bereich, für welchen die Fluggesellschaft verantwortlich sei.

Die Fluggesellschaft vertrat den Standpunkt, dass es nicht um eine Verpflichtung gegangen sei, Glatt-Koscher-Gerichte zu liefern, sondern lediglich um eine Bitte seitens der Fluggäste, und deshalb müsse sie auch kompensiert werden.

Ein Zeuge sagte dazu, dass die Flight Attendant im Besitz einer Liste anderer Fluggäste gewesen wäre, die Glatt-Koscher bestellt hatten. Das Rabbiner-Ehepaar sei aber nicht darauf aufgeführt gewesen.

Für den Richter war diese Aussage entscheidend. Sie bewies, dass die Fluggesellschaft auch diese speziellen Bestellungen entgegengenommen hatte und dass die Fluggäste davon ausgehen konnten, dass sie entsprechend bedient werden. Der Richter ist der Meinung, dass für streng religiöse Menschen, wie die Kläger, normal Koscher nicht gut genug sei und dass sie auch den Anspruch geltend machen können, was Sie in Ihrem Beitrag seltsamerweise negieren.

Stellen Sie sich vor, dass ein Veganer mit der Swiss fliegt und das Versprechen bekommt, er würde entsprechende Speisen erhalten. Auf dem Flug gäbe es dann aber lediglich normal Vegetarisches zu essen. Würden Sie dann die Swiss in Schutz nehmen und den reklamierenden Fluggast als lächerlich und geldgierig darstellen, wenn er um eine Entschädigung kämpft?

Ich bin weder ultraorthodox, noch orthodox. Ich bin gegen Heuchelei, inklusive religiöse. Ich bin aber für Religionsfreiheit und deshalb der Meinung, dass die Essgewohnheiten auch dieser zwei ultraorthodoxen Personen besonders von einer israelischen Fluggesellschaft zu respektieren sind, vor allem, wenn diesbezüglich eine Verpflichtung ausgesprochen wurde.

Der Richter folgte übrigens nicht allen Argumenten der Kläger. Diese behaupteten, dass die Flight Attendant sie während des Fluges nicht mit Wasser bedienen wollte und gesagt habe, sie sollten sich im hinteren Teil des Flugzeuges selber bedienen. Da der Ehemann jedoch gehbehindert ist, sei ihm dies unmöglich gewesen. Der Richter fand aber, dass doch die Ehefrau hätte Wasser holen können.

Ich habe auf einem langen Flug vom Personal noch nie solch freche Antworten bekommen. Die Gäste erhielten jeweils lediglich den freundlichen Hinweis, dass man sich auch hinten in der Maschine selber bedienen gehen könne (nicht müsse).

Ich verstehe ausserdem nicht ganz, was dieser Fall mit dem kriminellen Fahrer des Satmar-Rabbiners zu tun hat.

Sie wollten doch damit nicht etwa behaupten, dass ultraorthodoxe Juden kriminell und geldgierig sind?

Freundliche Grüsse

Shraga Elam

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