Sunday, February 9, 2014

Forderung: Berichtigung der falschen Behauptungen von tachles gegen mich



Offener Brief
Forderung: Berichtigung der falschen Behauptungen von tachles gegen mich

Sehr geehrter Herr Kugelmann

Mit Erstaunen und Entsetzen las ich zwei verleumderische Beiträge in tachles von 7. Februar 2014, die gespickt sind mit haltlosen Vorwürfen gegen meine Person und meine Arbeit. Diese Beschuldigungen sind dazu geeignet, mich professionell massiv zu diskreditieren und zu schädigen.
Es geht dabei erstens um Ihr Interview mit Frau Hanna Zweig-Strauss und zweitens um die Kolumne Frau Gisela Blaus.
Frau Blau erwähnt in ihrem Kommentar unprofessioneller-, unanständiger- und abschätzigerweise nicht einmal meinen Namen, macht aber gleichzeitig eindeutige Hinweise auf meine Person. Sie schreibt u.a.:

Die Belege, die er [Elam] zu haben behauptet, hat bisher eigentlich noch niemand gesehen.“

In Ihrem Interview, Herr Kugelmann, wiederum ist Folgendes zu lesen:

[Yves Kugelmann:] Es gab immer wieder unbelegte Gerüchte, dass Grüninger und Mayer mit den Nazis zusammenarbeiteten. (…) Dieses Gerücht kam erst später mit Shraga Elam auf.
[Hanna Zweig-Strauss:] Dass man endlich Fakten und Dokumente höher gewichtet anstatt Verschwörungen über Saly Mayer und über Paul Grüninger Tür und Tor zu öffnen; insbesondere jener um die Verbindung Grüningers zu den Nazis. Bis heute gibt es keinen einzigen Beweis dafür, nicht mal ein Indiz.

Um es vorweg zu 
nehmen: Ich habe noch nie behauptet, dass Saly Mayer mit Nazis kollaboriert hätte. Wo haben Sie diese Aussage nur her, Herr Kugelmann?
Hanna Zweig behauptet also in tachles, ich hätte keinen einzigen Beweis und nicht einmal ein Indiz für die „Verbindung Grüningers zu den Nazis“. Und Frau Blau fantasiert: Die Belege, die er [Elam] zu haben behauptet, hat bisher eigentlich noch niemand gesehen.“

Bei obigen beiden Unterstellungen geht es nicht einfach um Meinungsäusserungen, sondern um Beschreibungen vermeintlicher Fakten, die völlig unzutreffend, verleumderisch und rufschädigend sind.

Haben Sie, Frau Zweig und Frau Blau meine Broschüre von 2003, die auch im Internet steht, überhaupt gelesen? Denn darin finden sich reichlich belastende Belege und Indizien gegen Grüninger. Diese sind mit genauen Quellenangaben versehen, die überprüfbar sind.

Das Grüninger inkriminierende deutsche Stellenangebot bei der deutschen Polizei von der Gestapo an Grüninger ist gut belegt und wird nicht einmal von Herrn Stefan Keller bestritten. Er erwähnt es sogar in seinem Buch, wenn auch nicht vollständig. Überzeugen Sie sich von der Aktennotiz aus dem Dossier Grüninger der Bundesanwaltschaft im Attachment.

Man kann über die Interpretation dieses Dokuments diskutieren, die Tatsache zu ignorieren bzw. zum vornherein zu verharmlosen, ist dagegen schlicht nicht seriös. Beim Stellenangebot geht es primär um die Motivation des NS-Verbrechers und Gestapo-Offiziers Josef Schreieder, ein solches überhaupt zu machen, dafür extra in die Schweiz zu fahren und Grüninger die Offerte des Münchner Spionagechefs Karl Süss persönlich (!) zu unterbreiten. Dass Grüninger das Angebot ablehnte, ist zweitrangig, obwohl es auch dafür eine plausible, für Grüninger alles andere als schmeichelhafte Erklärung gibt  sowie einen seriösen Hinweis, dass er später diesen Verzicht bereut habe (s. meine Broschüre S.

S. 25-26).
Fragen Sie sich doch mal, Herr Kugelmann, warum überzeugte Nazis wie Schreieder (welcher eine Zeitlang davor direkt Reinhard Heydrich unterstellt war) ausgerechnet dem – in den Medien als Judenretter (!) bezeichneten – Grüninger eine Stelle bei der deutschen Polizei anboten! Ähnliches wurde zwei anderen St. Galler Polizisten, die zuvor abgesetzt worden waren, weil sie ebenfalls Juden illegal in die Schweiz eingelassen hatten, ja nicht unterbreitet.

Die Zugehörigkeit Grüningers zur pronazistischen Organisation Nationale Bewegung der Schweiz (NBS) ist sehr gut dokumentiert, und Kellers verharmlosende und unbelegbare Behauptungen, die nicht konsequent sind (heute behauptet er nämlich etwas ganz anderes als früher), vermögen nur Unwissende zu überzeugen.

Ein Schweizer Geschichtsforscher, der vorläufig noch nicht genannt sein will und nota bene eher auf der Seite Herrn Kellers steht, die NBS-Akten im Bundesarchiv jedoch kennt, schrieb mir kürzlich:

Was wurde aus Grüninger nach seiner Entlassung [?]- Das ist eine ganz andere Frage.

Hat er bereut, geholfen zu haben? - Möglicherweise. Driftete er politisch weiter nach rechts? - Das ist zu befürchten (…)
Würde ein Rechtsrutsch nach seiner Entlassung (…) die Beurteilung seiner Leistung bei der Rettung (…) beeinflussen [?]
In gewisser Weise ja.“

Ich schliesse mich zwar nicht der gesamten Analyse dieser Person an, es ist jedoch klar zu verstehen, dass sie der Meinung ist, dass Grüninger bei der NBS war und dass diese Tatsache auch relevant für die Bewertung seiner früheren Aktivitäten ist. Damit bestätigt die Person, was im SonntagsBlick vom 24. Mai 1998 stand.

Was die Zusammenarbeit Grüningers mit der Gestapo in Sachen Spanienkämpfer betrifft, so wollen Sie bitte das folgende Zitat aus
Jörg Krummenacher-Schölls Buch Flüchtiges Glück –Die Flüchtlinge im Grenzkanton St. Gallen zur Zeit des Nationalsozialismus, Limmat Verlag, Zürich, 2005, S. 71-72, konsultieren:

Um die spürbare Zunahme von Ausreisen nach Spanien einzudämmen, ersuchte die Bundesanwaltschaft die Kantone um Mithilfe. Der St. Galler Polizeikommandant Paul Grüninger leitete den Aufruf an die Polizeiposten weiter und besprach das Problem bei regelmässigen Arbeitstreffen mit seinen Amtskollegen aus Lindau und Bregenz, Joseph Schreieder und Julius Längle; denn auch in Deutschland und Österreich war die Durchreise von Spanienkämpfern verboten. Gegenseitig lieferten sie sich ihre neusten Erkenntnisse über die Anlaufstellen im Dreiländereck am oberen Bodensee.“

Ich kann wirklich nicht verstehen, warum einerseits dermassen heftig an Grüninger geklammert wird und anderseits dem wahren Judenretter in dieser Angelegenheit, welcher über mehrere Jahre offensichtlich Tausenden von Juden das Leben rettete, nämlich dem SP-Zentralsekretär Werner Stocker, nicht das gebührende Lob und die verdiente Anerkennung zuteil wird.

Dabei schrieb der damalige SIG-Präsident Georges Brunschvig, als Stocker 1964 starb, an die Witwe:

„Sehr geehrte Frau Stocker
der jähe Hinschied Ihres verehrten Gatten erfüllt auch uns mit Schmerz und Trauer. Wir wissen aus eigenem Erleben, welch einzigartigen Beitrag an die geistige Landesverteidi­gung der Schweiz der Verstorbene in den finsteren Jahren der nazistischen Bedrohung geleistet hat. Herr Werner Stocker ist überzeugungsstark und weitblickend den Feinden der Demokratie wie den Anpassern und Leisetretern von Anfang an unbeirrbar und kompromißlos entgegengetreten. Wir wissen aber auch, mit welcher Leidenschaft er sich stets für die Hochhaltung der schweizerischen Asylrechtstradition eingesetzt hat und vielen der  Bedrohten und Verfolgten er Hilfe und Rettung brachte, wobei er große per­sönliche Risiken freudig auf sich nahm, einzig dem Gewis­sen und nicht engherzigen Vorschriften folgend. Wir werden dieses edlen Menschen stets in größter Verehrung und tiefer Dankbarkeit gedenken. Wir bitten Sie, unser herzliches Mit­ empfinden auch Ihren Kindern und weiteren Angehörigen zu übermitteln.“

Und JUNA-Chef  Benjamin Sagalowitz schrieb:

Der jähe Hinschied von Bundesrichter Werner Stocker erfüllt ganz besonders auch seine jüdischen Mitbürger mit Schmerz und Trauer. Nur wenige konnten gleich ihm für sich in Anspruch nehmen, daß sie in der «Arglist der Zeit» — diesen Ausdruck gebrauchte er selber häufig — auch nicht einen Finger breit vom Weg abgewichen sind, den sie als Menschen, als Demokraten und als Schweizer erwählt hat­ten. In jenen finsteren Jahren erhob Werner Stocker, sei es als junger Rechtsanwalt im Büro seines Gesinnungsfreun­des Dr. Moses Silberroth in Davos und gemeinsam mit die­sem, sei es als Mitglied des zürcherischen Gemeinderates und des Nationalrates, sei es als Sekretär der Sozialdemo­kratischen Partei der Schweiz, in Wort und Schrift unbeirrt und unerschrocken seine Stimme gegen den Nationalsozia­lismus, gegen seine schweizerischen Nachäffer und gegen die Kleinmütigen und Anpasser im Lande.
Die Sache der Verfolgten des Naziregimes hat Werner Stocker ganz zur eigenen gemacht. Was er in seinen Ämtern wie vor allem auch in seiner privaten Sphäre für die jüdischen Flüchtlinge getan hat, einzig seinem Gewissen folgend, wird unvergessen bleiben. «Als guter Alpinist», so schreibt Nationalrat Max Arnold in einem warmen Nachruf auf den Freund, «hatte er schon in seiner Davoser Zeit und später immer wieder gemeinsam mit seinen Freunden auf verbor­genen Pfaden Flüchtlinge, deren Leben bedroht war, über die Grenze geholt und in Sicherheit gebracht. Nicht achtend der Gefahren und oft auch der Grenzvorschriften folgte er dabei den ungeschriebenen menschlichen Gesetzen.» Wer­ner Stocker hat sich um seine Heimat verdient gemacht und für ihren Namen Ehre eingelegt. Sein Name wird immer ge­nannt werden, wenn von der geistigen Landesverteidigung der Schweiz in den Jahren der Bewährung gesprochen werden wird. In unseren Herzen wird er als ein großer, muti­ger und gütiger Mensch fortleben.“


Das Versprechen an Stocker wurde vom SIG übrigens nie eingelöst.

Mich als Revisionist zu bezeichnen, ist ebenfalls dreist von tachles. Meinen Sie, dass auch ein Gericht die Bezeichnung ‚Revisionist‘ so kalkuliert wohlwollend und realitätsfremd wie der Presserat damals beurteilen würde? Dass der Durchschnittsleser diesen Begriff als Synonym für einen Holocaust-Leugner versteht, ist hinlänglich bekannt und auch Sie wissen das ganz genau.
Ich verlange deshalb von Ihnen,

1. dass Sie umgehend eine Berichtigung der falschen Behauptungen und Unterstellungen in tachles vom 7. Februar gegen mich in Ihrem Magazin veröffentlichen werden,
2. sich bei mir öffentlich entschuldigen und
3. dass Sie, ebenfalls in tachles, klarstellen, dass ich kein Holocaust-Leugner bin.
Anständig wäre es, abgesehen davon, ein Gespräch zu diesem Thema mit mir zu führen.
Dieses Schreiben erhalten Sie per e-mail und mit eingeschriebener Post.

Freundliche Grüsse

Shraga Elam


 

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